Minijob, Midijob, Vollzeit: Lohnabrechnung erklärt | Digitally Done

Lohnabrechnung

Minijob, Midijob, Vollzeit: So funktioniert die Lohnabrechnung

Was unterscheidet einen Minijob von einem Midijob – und was bedeutet das für die Lohnabrechnung? Wir erklären die drei Beschäftigungsformen klar und verständlich.

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Alexander Lienau
3 min read
Minijob, Midijob, Vollzeit: So funktioniert die Lohnabrechnung

Minijob, Midijob, Vollzeit: So funktioniert die Lohnabrechnung

Drei Beschäftigungsformen, drei unterschiedliche Abrechnungslogiken. Wer als Arbeitgeber Fehler macht, zahlt drauf – entweder durch Nachzahlungen oder durch verärgerte Mitarbeiter. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede klar und praxisnah.

Der Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Aktuelle Grenze: 556 € pro Monat (Stand 2025, gekoppelt an den Mindestlohn)

Was zahlt der Arbeitgeber?

  • Pauschalabgabe Rentenversicherung: 15 %
  • Pauschalabgabe Krankenversicherung: 13 %
  • Pauschale Lohnsteuer: 2 % (oder individuelle Versteuerung)
  • Umlage U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft): je nach Krankenkasse ca. 1–4 %

Gesamtbelastung für den Arbeitgeber: ca. 30–35 % auf den Bruttolohn

Was zahlt der Arbeitnehmer?

  • Rentenversicherung: 3,6 % (kann befreit werden)
  • Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung

Wichtig für die Abrechnung

Minijobber werden über die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) angemeldet. Die Meldungen laufen nicht über die reguläre Krankenkasse.

Der Midijob (Übergangsbereich)

Einkommensbereich: 556,01 € bis 2.000 € pro Monat

Der Midijob wurde eingeführt, um den Übergang vom Minijob zur Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen ansteigen.

Wie funktioniert die Berechnung?

Die Beiträge werden nicht auf den tatsächlichen Lohn berechnet, sondern auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage. Diese steigt linear von 556 € bis 2.000 €.

Beispiel bei 1.200 € Brutto:

  • Arbeitnehmer zahlt ca. 12–15 % Sozialversicherung (statt der normalen ~20 %)
  • Arbeitgeber zahlt den vollen Arbeitgeberanteil (~20 %)

Wichtig für die Abrechnung

Midijobs werden regulär über die Krankenkasse des Arbeitnehmers abgerechnet. Die Berechnung der reduzierten Beiträge übernimmt die Lohnabrechnungssoftware automatisch.

Die Vollzeitbeschäftigung

Bei Vollzeit (und Teilzeit über 2.000 € / Monat) gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge:

Versicherung Arbeitnehmer Arbeitgeber Gesamt
Krankenversicherung ~7,3 % + Zusatzbeitrag ~7,3 % + Zusatzbeitrag ~15–16 %
Rentenversicherung 9,3 % 9,3 % 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 % 1,3 % 2,6 %
Pflegeversicherung 1,7 % (+ 0,6 % kinderlos) 1,7 % 3,4–4 %

Gesamtbelastung: ca. 40 % des Bruttolohns (je hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt)

Die häufigsten Fehler bei gemischten Belegschaften

Viele Unternehmen beschäftigen gleichzeitig Minijobber, Midijobber und Vollzeitkräfte. Typische Fehler:

1. Mehrere Minijobs nicht zusammenrechnen Hat ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs, müssen die Einkommen zusammengerechnet werden. Übersteigt die Summe 556 €, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

2. Falsche Anmeldung bei der Minijob-Zentrale Minijobber müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – nicht bei der Krankenkasse.

3. Midijob-Berechnung manuell durchführen Die Berechnung der reduzierten Beiträge im Übergangsbereich ist komplex. Manuelle Berechnung führt fast immer zu Fehlern.

4. Sachbezüge vergessen Auch bei Minijobbern müssen Sachbezüge (z. B. Essensgutscheine) korrekt berücksichtigt werden.

Wann lohnt sich welche Beschäftigungsform?

Minijob sinnvoll für:

  • Aushilfen mit wenigen Stunden pro Woche
  • Studenten oder Rentner als Nebenjob
  • Saisonale Tätigkeiten

Midijob sinnvoll für:

  • Teilzeitkräfte, die mehr als Minijob-Grenze verdienen
  • Arbeitnehmer, die schrittweise in die Vollzeitbeschäftigung einsteigen

Vollzeit sinnvoll für:

  • Kernbelegschaft
  • Positionen mit Verantwortung und Kontinuität

Fazit

Die Lohnabrechnung für Minijobber, Midijobber und Vollzeitkräfte folgt unterschiedlichen Regeln. Wer alle drei Formen im Betrieb hat, sollte auf spezialisierte Software oder einen externen Dienstleister setzen – manuelle Berechnung ist fehleranfällig und zeitaufwendig.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Lohnabrechnung? Wir helfen Ihnen, die richtige Beschäftigungsform zu wählen und korrekt abzurechnen.

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#Minijob#Midijob#Lohnabrechnung#Sozialversicherung

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